Liebe Spender,
vorab möchten wir Ihnen für Ihre großzügige Unterstützung danken. Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass im Zuge Ihrer Spende und vor allem der Angabe Ihres Geburtsdatum, direkt eine Meldung an das Finanzamt durch den Verein Karibu Care erfolgt. Sie erhalten keine separate Spendenbestätigung (ausgenommen Unternehmen), da diese Meldung ans Finanzamt gleichzeitig als Bestätigung gilt.
Privatpersonen können Geldspenden bis 10 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte des laufenden Jahres als Sonderausgabe in der Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung (Kennziffer 451) geltend machen. Sie finden uns auf der Webseite des Finanzamts unter der Registrierungsnummer SO 2303 (zu finden beim Finanzamt auf: http://www.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/show_mast.asp)
UnternehmerInnen können seit 2013 sowohl Sach- als auch Geldspenden bis 10 Prozent des laufenden Gewinns als Betriebsausgaben geltend machen, indem sie den Spendenbetrag wie jede andere Betriebsausgabe über das betriebliche Rechnungswesen führen.